Was ist durch die Garantie gedeckt?

PDPAOLA haftet für die Vertragswidrigkeit der gekauften Produkte für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Tag der Lieferung des Kaufs.

Gemäß der Garantie ersetzt PDPAOLA Herstellungsfehler*.

Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die von PDPAOLA hergestellt und über autorisierte Vertriebskanäle erworben wurden.

Produkte aus natürlichen Materialien, die aufgrund ihres natürlichen Ursprungs Unstimmigkeiten aufweisen können und nicht als Mängel angesehen werden können.

Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.

Herstellungsfehler beziehen sich auf die Struktur des Schmuckstücks, wie z. B. ein Band, das sich vom Ringkopf löst. Einige Beispiele für Herstellungsfehler, die von dieser Garantie abgedeckt werden, sind:

- Porosität, Oberflächenporen, Fehler im Metall.

- Ungleichmäßige Einstellungen.

- Chips, Kratzer oder Kerben in den Steinen, die bei der Abholung vorhanden sind.

Einige Beispiele für häufigen Schmuckverschleiß, der nicht durch unsere Garantie abgedeckt ist:

- Dellen, Kerben und Kratzer sind unvermeidlich und gelten nicht als Mangel.

- Verfärbung durch Einwirkung von Chemikalien, Make-up, Schwimmbädern, Whirlpools oder Baden.

- Ringe, die durch „handliche“ Tätigkeiten beschädigt oder verformt wurden. Hierzu zählen auch Fälle, in denen eine Beschädigung zum Verlust von Steinen führt.

- Verbogene, eingeklemmte oder abgenutzte Zinken, wodurch ein Stein aufgrund normaler Abnutzung oder anderer Schäden herausfallen oder verloren gehen kann.

- Verlorener Stein oder Stein, der aufgrund von Absplitterungen oder Brüchen aufgrund normaler Abnutzung oder anderer Schäden herausgefallen ist.

- Abgebrochene Ohrringstifte.

- Kette, Armbandglieder oder Verschlüsse kaputt.

*Bei Garantieanträgen, die später als 30 Tage nach Lieferung des Kaufs gestellt werden, wird unser Qualitätsteam den Fall bewerten. Wenn die Bedingungen für die Fortsetzung der Garantie erfüllt sind, veranlassen wir den Austausch des Schmuckstücks oder, falls dies nicht möglich ist , wird ein Geschenkgutschein im Wert des beschädigten Schmuckstücks erstellt.